Grundstück Ebersbach-Sulpach

..hier macht Bauen wirklich Spaß!
in ruhiger, sonniger und familienfreundlicher Aussichtslage
naturnah gelegen aber mit idealer Verkehrsanbindung

Sie sind schon lange auf der Suche nach einem passenden Grundstück?
Sie hätten gerne für Ihr neues Zuhause eine gute, ruhige Wohnlage, möchten aber trotzdem eine perfekte Verkehrsanbindung um schnell überall hinzukommen?
Und das alles zu einem für Sie bezahlbaren Preis damit auch noch genug Geld für den Bau Ihres neuen Hauses übrig bleibt?
Dann haben Sie hier und jetzt Ihre Kaufgelegenheit gefunden!


Das ca. 500m2 große Grundstück in herrlich sonniger und bevorzugter Wohnlage befindet sich im Ebersbacher Ortsteil Sulpach am Ende einer kleinen ruhigen Anliegerwohnstraße.

Durch die Beschaffenheit eignet es sich bestens z.B. für den Bau eines voll unterkellerten, freistehenden Einfamilienhauses mit eineinhalb Wohngeschossen, aber auch eventuell für zwei hübsche, familienfreundliche Doppelhaushälften dürfte ausreichend Platz vorhanden sein.


Die unverbaute und auch zukünftig wohl unverbaubare Hanglage bietet überdies eine wunderschöne und einzigartige, kilometerweite Fernsicht, um die Sie jeder Besucher ganz sicher beneiden wird.


Zu dem Vorteil der außergewöhnlich schönen Lage sind Sie dennoch rasch im nahen Ortskern des hübschen Ebersbacher Teilorts oder aber auch im nur ca. 2 km entfernten Zentrum der Stadt Ebersbach mit all den zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten, Banken, Arztpraxen usw. Sie können somit alle Dinge des täglichen Bedarfs in nur ca. 2 Autominuten bequem erledigen.

Der nur ca. 5 km und rund 4 Autominuten entfernte Anschluss über Ebersbach an die als Schnellstraße ausgebaute Verkehrsachse B10 Ulm – Stuttgart sorgt überdies dafür, dass sie sowohl die nahe gelegene Kreisstadt Göppingen, als auch die Landeshauptstatt Stuttgart jederzeit schnell und problemlos erreichen können.


Sie finden bei diesem hervorragenden Grundstück eine nicht alltägliche und werthaltige Kaufgelegenheit bei der sie auf keinen Fall noch länger warten sollten!

Verkauf im Bieterverfahren
Die abgegebenen Gebote sind weder für den Anbieter noch für den Bieter verbindlich! Dem Anbieter beziehungsweise dem Auftraggeber bleibt die Entscheidung vorbehalten, ob das abgegebene Höchstgebot seiner Preisvorstellung entspricht. Nur bei Einigung zwischen Anbieter und Bieter kommt es zur Beurkundung eines entsprechenden, notariellen Kaufvertrages!
Beste Leistung, keine Provision. AGB
Bitte beachten Sie unsere besonderen Hinweise zu dieser Verkaufsart:
delta-bieterverfahren

Mindestpreisforderung des Eigentümers: 100.000,--

Ablauf des Bieterverfahrens:


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